Die hürdenreiche Heirat von Johann Franz Österheld

mit Maria Anna Durstewitz

 

Über die Vorfahren des Brautpaares von Johann Franz Österheld (ID 44) und Maria Anna Durstewitz (ID 45) wird auf den Seiten "ÖSTERHELD (Familie), Eichsfeld" und "DURSTEWITZ (Familie), Eichsfeld" berichtet. Beide haben in Johann Philipp Hagedorn  (ID 178 und ID 182) einen gemeinsamen Großvater. Auf ihn wird auf den Seiten "HAGEDORN, Johann Philipp, Eichsfeld" und auf seine Vorfahren auf der Seite "HAGEDORN (Familie), Eichsfeld" näher eingegangen.  

Die Eheschließung von Johann Franz Österheld (ID 44) und Maria Anna Durstewitz (ID 45)  war von vielen Widrigkeiten begleitet und jahrelangen Streitereien mit dem Pfarrer von Birkenfelde verbunden. Über sie soll hier berichtet werden. Als Problem erwies sich der gemeinsame Großvater Lehrer Johann Philipp Hagedorn. Als die Brautleute beim Pfarrer vorstellig wurden und heirateten wollten, schob dieser der Eheschließung einen Riegel vor. Er verlangte für die Eheerlaubnis verwandter Brautleute (Dispens) 14 Reichstaler (Rth), die das Brautpaar nicht aufbringen konnte.

Briefende des Antrages auf Ehedispens von Johann Franz Österheld (ID 44) von 1845.

 

Um dennoch die Ehe eingehen zu können wandte sich Johann Franz Österheld an das Bischöfliche Kommissariat in Heiligenstadt [Zur besseren Lesbarkeit wurden die Interpunktion und Groß/Klein-Schreibung teilweise korrigiert]:

"Ich Franz Osterheld diene als Knecht bei dem hiesigen Schulzen Dräger seit etligen Jahren und habe mit einem Mätchen vertrauligen Umgang gehabt, so daß ich dasselbe beschwängert und einen Knaben gebohren hat. Mit dem Mätchen Maria Anna Dorstewitz bin ich weitläufig verwant, in der Hinsicht. das meine Mutter und der Dorstewitz ihr Mutter Stiefschwestern sindt, und beide zwars von einem Vatter, aber nicht von einer Mutter sind. Wir heiraten einander sehr gerne aber ich soll dem Herrn Pfarrer Siebert zu Birkenfelde erst zehn Reichsthaler vorab und nocht 4 Reichsthaler für seine Schreiberei geben. Ich sowohl als meine Braut besitzen gar kein Vermögen, indem ich als Knecht diene und die Dorstewitz noch bei ihren Eltern ist.

Welche sprechen, das solche dereinst kein Vermögen, welches auch wohl sehr wenig wäre, erhalten solle, weil sie sich vergangen hätte. ... Solde es [die Eheschließung] nicht so gehen so müßen wir uns auf deutsch-katholische [Übertritt in eine andere Religions-gemeinschaft] Weise kobulieren [=heiraten] lassen ..."

Das Brautpaar war demnach im 2. Grad blutsverwandt. So standen canonische Gründe gegen eine Eheschließung. Allerdings konnte unter bestimmten Voraussetzungen ein Geistlicher eine Ehedispens (Eheerlaubnis) gegen eine Geldleistung erteilen. Je enger die verwandtschaftliche Beziehung waren, um so höher musste die Stellung des Geistlichen in der Kirchenhierarchie sein, der die Dispens aussprechen konnte. In einigen Fällen war die Zustimmung des Bischofs oder gar des Papstes erforderlich. Die beiden Heiratswilligen waren im 2. Grad blutsverwandt und das bedeutete, dass der päpstliche Stuhl für die Eheerlaubnis zuständig war. Die Kosten dafür waren mit insgesamt 14 Reichstalern so hoch, dass ein einfacher Knecht auf dem Eichsfeld das Geld dafür niemals hätte aufbringen können. Und genau um dieses Geld kam es zwischen Pfarrer Siebert in Birkenfelde und dem Brautpaar zum Streit. Der Pfarrer behauptete, dass dem Bräutigam ausreichend Finanzmittel zur Verfügung standen. Was den Pfarrer zu dieser Aussage bewog, wird für immer sein Geheimnis bleiben. Vermutlich war es nur Sturheit und eine gehörige Portion Abneigung gegenüber den Brautleuten. Er erwiderte auf Anfrage des Bischöfliche Kommissariats in Heiligenstadt auf den Brief von Johann Franz Österheld:

"Franz Österheld aus Fretterode hat der weiland Jungfer Maria Anna Durstewitz in Schoenhagen, die mit ihm im 2ten Grade der gleichen Seitenlinie blutsverwandt ist, incestiert und ihr ein Kind zugestellt. Auf Anmeldung des Schwängers F. Österheld die Durstewitz ehelichen zu wollen, wurde ihm unter eindringlicher Belehrung über sein schlechtes Benehmen das canonische Ehehinderniß eröffnet, und gleichzeitig die Auflage gemacht 10 rth [Reichsthaler] zur Erwirkung päbstlicher Dispens und 3 Rth für meine Bemühung zu deponiren.

Zu dieser Forderung war ich berechtigt, da mir sowohl aus längjähriger Erfahrung der Geschäftsgang, als auch insbesondere die Vermögensverhältniße der Contrahenten bekannt sind. Wie nun aber [Johann Franz] Österheld sagt, ich habe 4 Rth für mein Schreiben verlangt, so ist es eine ebenso große Lüge, als es seine gleich darauf folgende Aussage ist, worauf er sowohl, als seine Braut, kein Vermögen besitzen solle. Wenn auch der ... Österheld kein Vermögen besitze, so sind doch die Eltern der Braut bemittelt, und aus diesem Grunde habe ich die ... [Forderung an die Brautleute] gestellt, daß die Eltern der ... Durstewitz ihr Kind enterben würden, ist nur ebenso blauer Dunst von ihnen als von Steiten des ... Österheld unzeitige Befürchtung und schaler Vorwand, nur nicht zahlen zu wollen, und die Drohung des ... Österheld beim Nichtgelingen dieses Zweckes sich auf deutsch-katholische Weise copulieren zu laßen ist ein Schreckschuß, der keine Befürchtung zuläßt und der nur dazu dienen soll, seine Sache auf kostenfreie Weise zu erzwingen. ... Wohlfeile Hülfeleistung bei Eingehung derartigen Ehen ist Begünstigung erotischer Exceße ..."   

Damit stand Aussage gegen Aussage. Hatten die Brautleute nun das Geld für die päpstiche Dispens oder rückte Pfarrer Siebert die Brautleute nur in ein schlechtes Licht?

Das Bischöfliche Kommissariat entschied zunächst weitgehend zu Gunsten der Brautleute:

"Dem desfallsigen Gesuche hätten sie [die Brautleute] ein Armutszeugnis unter den obwaltenden Umständen wenigstens 5 Rth zur Bestreitung der Unkosten anzufügen ..."

Damit wurden bereits die Forderungen von Pfarrer Siebert um 2/3 gekürzt. Aber es ging noch weiter.

Armutsattest des Schulzen Rühling aus Fretterode für

Johann Franz Österheld (ID 44) vom 17. November 1845. 

 

Der Schulze Rühling aus Fretterode stellt Johann Franz Österheld ein Armutsattest aus, dass die Aussagen von Pfarrer Siebert in einem äußerst schlechten Licht erscheinen lässt. Der Schulze bestätigte: "Auf Verlangen des Dienstknechtes Franz Oesterheld von Fretterode, so wird demselben hierdurch pflichtgemäß bescheinigt, das derselbe ganz arm und ohne das geringste Vermögen ist." 

Der Dorfschulze Dräger von Schönhagen weigerte sich ein Armenattest für die Braut auszustellen. Offenbar fürchtete er, Pfarrer Siebert zu widersprechen. Doch das Bischöfliche Kommissariat lud daraufhin den Dorfschulzen zu einer persönlichen Anhörung. Daraufhin setzte das Kommissariat das Dispensgeld auf 2 rth fest. Von der Forderung Pfarrer Sieberts von ursprünglich 14 Rth blieb nicht viel übrig. Die mangelhafte Kompromissbereitschaft des Pfarrers führte in der geschilderten Dispensangelegenheit zu einem fast vollständigen Gesichtsverlust des Pfarrers in den Augen des Bischöflichen Kommissariats.

Ehedispens von Bischofs Franz von Paderborn vom 28. April 1846 für Johann Franz Österheld und Anna Maria Durstewitz. Auf die Genehmigung des Papstes wurde wegen er Armut des Brautpaares verzichtet. 

 

Das Brautpaar konnte nun endlich vor den Altar treten, ließ ihr unehelich geborenes Kind legitimieren und bekam anschließend noch fünf weitere Kinder.